SDG 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Hier finden sie alle Beiträge, die zur Erreichung dieses Sustainable Developement Goals beitragen.
Das Nachhaltigkeitsziel im Detail
- 2.1 Bis 2030 soll der Hunger weltweit beendet werden, indem sichergestellt wird, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Lebensmitteln haben.
- 2.2 Bis 2030 sollen alle Formen der Fehlernährung beendet werden. Dies umfasst das Erreichen der international vereinbarten Ziele zur Reduzierung von Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025 sowie die Berücksichtigung der Ernährungsbedürfnisse von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen.
- 2.3 Bis 2030 soll die landwirtschaftliche Produktivität und das Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern, verdoppelt werden. Dies soll durch sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Land, Produktionsressourcen, Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten zur Wertschöpfung und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung erreicht werden.
- 2.4 Bis 2030 soll die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion sichergestellt werden, indem resiliente landwirtschaftliche Methoden angewendet werden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, die Ökosysteme erhalten, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Bodenqualität schrittweise verbessern.
- 2.5 Bis 2020 soll die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und deren wildlebenden Verwandten bewahrt werden. Dies soll unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erfolgen. Zudem soll der Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens sowie deren ausgewogene und gerechte Aufteilung gefördert werden, wie auf internationaler Ebene vereinbart.
- 2.a Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, Agrarforschung, landwirtschaftliche Beratungsdienste, Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere sollen erhöht werden. Dies soll unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit geschehen, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, zu verbessern.
- 2.b Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten sollen korrigiert und verhindert werden. Dies beinhaltet die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung, wie im Mandat der Doha-Entwicklungsrunde vorgesehen.
- 2.c Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das reibungslose Funktionieren der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und deren Derivate zu gewährleisten. Zudem soll der rasche Zugang zu Marktinformationen, einschließlich Informationen über Nahrungsmittelreserven, erleichtert werden, um extreme Schwankungen der Nahrungsmittelpreise zu begrenzen.