SDG 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
- 15.1 Bis 2020 im Einklang mit internationalen Vereinbarungen sicherstellen, dass die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienste, insbesondere der Wälder, Feuchtgebiete, Berge und Trockengebiete, gewährleistet sind.
- 15.2 Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung stoppen, geschädigte Wälder regenerieren und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit signifikant erhöhen.
- 15.3 Bis 2030 Maßnahmen gegen Wüstenbildung ergreifen, geschädigte Flächen und Böden, einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Gebiete, sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben.
- 15.4 Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme, einschließlich ihrer biologischen Vielfalt, sicherstellen, um deren Fähigkeit zur Erbringung wesentlicher Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu stärken.
- 15.5 Sofortige und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung natürlicher Lebensräume zu reduzieren, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern.
- 15.6 Die faire und gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen fördern und den Zugang zu diesen Ressourcen gemäß internationaler Vereinbarungen gewährleisten.
- 15.7 Dringende Maßnahmen ergreifen, um Wilderei und den Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten zu beenden sowie das Angebot und die Nachfrage nach illegalen Produkten aus wildlebenden Pflanzen und Tieren zu bekämpfen.
- 15.8 Bis 2020 Maßnahmen umsetzen, um die Einführung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf Land- und Wasserökosysteme signifikant zu reduzieren und prioritäre Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.
- 15.9 Bis 2020 die Werte von Ökosystemen und biologischer Vielfalt in nationale und lokale Planungen, Entwicklungsstrategien, Armutsbekämpfungsmaßnahmen und Gesamtrechnungssysteme integrieren.
- 15.a Finanzielle Mittel aus allen verfügbaren Quellen bereitstellen und erheblich erhöhen, um die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme zu unterstützen.
- 15.b Substantielle Mittel auf allen Ebenen bereitstellen und Anreize für Entwicklungsländer schaffen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu fördern, insbesondere im Hinblick auf Walderhaltung und Aufforstung.
- 15.c Die weltweite Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Wilderei und Handel mit geschützten Arten verstärken, insbesondere durch die Stärkung der Kapazitäten lokaler Gemeinschaften zur Nutzung nachhaltiger Existenzsicherungsstrategien.
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