SDG 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Finanzierung

  • 17.1 Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für Entwicklungsländer, um deren Kapazitäten zur Steuererhebung und zu anderen Abgaben zu verbessern.
  • 17.2 Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe vollständig erfüllen, einschließlich der Verpflichtung vieler entwickelter Länder, 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe bereitzustellen, und 0,15 bis 0,20 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länder. Den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, zu erwägen, mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für die am wenigsten entwickelten Länder bereitzustellen.
  • 17.3 Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren.
  • 17.4 Den Entwicklungsländern helfen, durch koordinierte Politik zur Förderung von Schuldenfinanzierung, Entschuldung und Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit ihrer Verschuldung zu gewährleisten, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu reduzieren.
  • 17.5 Systeme zur Investitionsförderung für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen.

Technologie

  • 17.6 Die regionale und internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie den Zugang dazu verbessern, einschließlich der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation. Den Wissensaustausch unter festgelegten Bedingungen verstärken, durch bessere Koordination der bestehenden Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung.
  • 17.7 Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion umweltfreundlicher Technologien an Entwicklungsländer unter gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen fördern, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen.
  • 17.8 Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern.

Kapazitätsaufbau

  • 17.9 Die internationale Unterstützung für einen effektiven und gezielten Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, insbesondere im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit sowie der Dreieckskooperation.

Handel

  • 17.10 Ein universelles, regelbasiertes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha.
  • 17.11 Die Exporte der Entwicklungsländer erheblich steigern, insbesondere mit dem Ziel, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den globalen Exporten bis 2020 zu verdoppeln.
  • 17.12 Die zoll- und kontingentfreie Marktöffnung für alle am wenigsten entwickelten Länder zügig umsetzen, gemäß den Beschlüssen der Welthandelsorganisation, und sicherstellen, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind, um den Marktzugang zu erleichtern.

Systemische Fragen

Politik- und institutionelle Kohärenz

  • 17.13 Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, insbesondere durch Koordination und Kohärenz der Politiken.
  • 17.14 Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verstärken.
  • 17.15 Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung respektieren.

Multi-Akteur-Partnerschaften

  • 17.16 Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen und ergänzen durch Multi-Akteur-Partnerschaften, um Wissen, Fachkenntnisse, Technologie und finanzielle Ressourcen zu mobilisieren und den Fortschritt bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, insbesondere in Entwicklungsländern.
  • 17.17 Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften fördern, basierend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften.

Daten, Überwachung und Rechenschaft

  • 17.18 Bis 2020 die Unterstützung für den Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern, erhöhen, um über umfassende, aktuelle und zuverlässige Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und anderen relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind.
  • 17.19 Bis 2030 bestehende Initiativen nutzen, um Fortschrittsmaßstäbe für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Ausbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen.

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