SDG 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
- 4.1 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt.
- 4.2 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, um auf die Grundschule vorbereitet zu sein.
- 4.3 Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu erschwinglicher und hochwertiger fachlicher, beruflicher und tertiärer Bildung, einschließlich universitärer Bildung, gewährleisten.
- 4.4 Bis 2030 die Anzahl der Jugendlichen und Erwachsenen deutlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen, einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen, für Beschäftigung, menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen.
- 4.5 Bis 2030 geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigten Zugang benachteiligter Gruppen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, indigener Völker und Kinder in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen sicherstellen.
- 4.6 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der erwachsenen Männer und Frauen lesen, schreiben und rechnen können.
- 4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, einschließlich Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und Wertschätzung kultureller Vielfalt sowie des Beitrags der Kultur zur nachhaltigen Entwicklung.
- 4.a Bildungseinrichtungen bauen und erweitern, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten.
- 4.b Bis 2020 die Zahl der verfügbaren Stipendien für Entwicklungsländer, insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselentwicklungsländer und afrikanische Länder, zum Besuch von Hochschulen, einschließlich Berufsbildung sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-, Technik-, Ingenieurs- und Wissenschaftsprogrammen, in entwickelten Ländern und anderen Entwicklungsländern deutlich erhöhen.
- 4.c Bis 2030 das Angebot an qualifizierten Lehrkräften deutlich erhöhen, unter anderem durch internationale Zusammenarbeit im Bereich der Lehrerausbildung in Entwicklungsländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern und kleinen Inselentwicklungsländern.
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