SDG 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Hier finden sie alle Beiträge, die zur Erreichung dieses Sustainable Developement Goals beitragen.

Das Nachhaltigkeitsziel im Detail

  • 11.1 Bis 2030 soll der Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum sowie zu grundlegenden Dienstleistungen für alle gewährleistet und Slums saniert werden.
  • 11.2 Bis 2030 soll der Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglicht und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen gelegt werden.
  • 11.3 Bis 2030 soll die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestaltet und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärkt werden.
  • 11.4 Die Anstrengungen zum Schutz und zur Erhaltung des Weltkultur- und -naturerbes sollen verstärkt werden.
  • 11.5 Bis 2030 soll die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, verursachten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduziert und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt erheblich verringert werden, mit einem Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen.
  • 11.6 Bis 2030 soll die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf gesenkt werden, unter anderem durch besondere Aufmerksamkeit auf die Luftqualität und die Behandlung von kommunalem und anderem Abfall.
  • 11.7 Bis 2030 soll der allgemeine Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleistet werden, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
  • 11.a Durch eine verstärkte nationale und regionale Entwicklungsplanung sollen positive wirtschaftliche, soziale und ökologische Verbindungen zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Gebieten unterstützt werden.
  • 11.b Bis 2020 soll die Zahl der Städte und Siedlungen, die integrierte Politiken und Pläne zur Förderung der Inklusion, Ressourceneffizienz, Klimawandelminderung, Klimaanpassung und Katastrophenresilienz beschließen und umsetzen, wesentlich erhöht werden. Zudem soll gemäß dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 ein ganzheitliches Katastrophenrisikomanagement auf allen Ebenen entwickelt und umgesetzt werden.
  • 11.c Die am wenigsten entwickelten Länder sollen unter anderem durch finanzielle und technische Hilfe beim Bau nachhaltiger und widerstandsfähiger Gebäude unter Nutzung einheimischer Materialien unterstützt werden.

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