SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
- 8.1 Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten aufrechterhalten, insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern.
- 8.2 Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, insbesondere durch die Fokussierung auf Sektoren mit hoher Wertschöpfung und arbeitsintensive Branchen.
- 8.3 Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, menschenwürdige Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen durch verbesserten Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen.
- 8.4 Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion schrittweise verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder eine Führungsrolle übernehmen.
- 8.5 Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit sicherstellen.
- 8.6 Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, deutlich verringern.
- 8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden, und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherzustellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen.
- 8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich Wanderarbeitnehmer, insbesondere Wanderarbeitnehmerinnen, und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.
- 8.9 Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus entwickeln und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert.
- 8.10 Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu erweitern.
- 8.a Die Unterstützung für die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, im Rahmen der Handelshilfe erhöhen, unter anderem durch den Erweiterten Integrierten Rahmenplan für handelsbezogene technische Hilfe.
- 8.b Bis 2020 eine globale Strategie für Jugendbeschäftigung entwickeln und umsetzen sowie den Globalen Beschäftigungspakt der Internationalen Arbeitsorganisation realisieren.
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